11.3.2025
Jeder der mich kennt, weiß das ich solches Verhalten absolut nicht abkann und dies weder fördere noch akzeptiere.
Ich habe etwas sehr spanndes gefunden bei meiner Recherche, bertifft Deutschland.
Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Gott sei Dank, gibt ein Safe Sex Gesetz was per Gesetz die arbeitenden Damen schützt. Österreich ist das ziemlich wurtscht.
In der Sexarbeit tätige Personen sind seitdem verpflichtet Ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden und eine Anmeldebescheinigung zu beantragen. In Österreich hat man sein Gesundheitsbuch und polizeilich gemeldet.
Sexarbeitende im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes sind alle Personen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen.
Somit umfasst die Zuhälterei und Ausbeutung im Grunde die gesamt Erotik Branche. Man kann viel Geld damit verdienen, logisch, genauso gibt es zu viele schwarze Schafe dessen einziges Bestreben darin besteht Frauen auszubeuten.
Nehmen wir den Begriff genauer unter die Lupe!
Unter Zuhälterei versteht man, im juristischen Sinne die Ausbeutung einer Person, die der Prostitution nachgeht, sowieso der gewerblichen Förderung der Prostitution. (wie oben bereits erwähnt, kann die Ausbeutung auch bei bei virtuellen Dingen Webcam oder TelefonSex passieren...)
Vieles wird im Hintergrund "gemanangt" (als ob man das nicht selber machen kann) und dann kassieren solche Männer vlt. noch Arbeitslosengeld, HartzV, Sozialhilfe.
Zuhälterei ist in vielen Ländern nach wie vor strafbar, unter anderem in Deutschland, Österreich, und der Schweiz. Auch wenn Österreich im Vergleich zu Deutschland bzgl. Safe Sex keinen Handlungsbedarf sieht, bei Ausbeutung und Zuhälterei ist überall Schluss.
Die Bezeichnung eines Zuhälters ist umgangssprachlich „Lude“ oder „Loddel“, oder wenn man ironisch sein möchte Volksmann oder Geschäftsmann/Manager. zB. OF Manager.
Weitere typische und beliebte Betitelungen sind zb Strizzi (Wien), oder im bayrischen „Peitscherlbua“. Zuhälter gab es auch im Mittelalter, welche als Frauenwirte bezeichnet wurden.
Die Funktion eines Zuhälters:
Viele Zuhälter nutzen die emotionale Labilität und allgemeine Notlagen ihrer Dame(n) aus, um ein Abhängigkeitsverhältnis zu erzielen. Vielen Frauen aus Osteuropa werden mit falschen Versprechen nach AT/DE geholt, "du bekommst einen tollen Jon im Hotel ect..." und dann sitzen sie in einem grausigen billig Puff.
Warum sollte also eine Frau einen "Manager" brauchen?
Leider hat die Rotlicht Branche eine sehr schlechten Ruf, aufgrund der präpotenten dubiosen Subjekten der Gesellschaft.
Gehört schon sehr viel Charakterlosigkeit dazu, Frauen auszubeuten, nur weil man sich ein schönes Leben machen will.
Es wird immer Männer geben, die sich an dem verdienten einer SDL, bereichern wollen, vorallem sobald man(n) Potenzial sieht, oh toll da kann man viel Kohle raußholen usw... die kann ruhig alles machen.......und dann kassieren wir mal 50-70% mit....
Ich verachte solche Menschen abgrundtief. Ausbeutung ist menschenverachtend und ist unter jeglicher Würde einer Frau.
Anbei ein kleiner Auszug über Zuhälterei im österreichischen Strafgesetzbuch
§ 216 Zuhälterei
(1) Wer mit dem Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, diese Person ausnutzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Wer mit dem Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, diese Person ausbeutet, sie einschüchtert, ihr die Bedingungen der Ausübung der Prostitution vorschreibt oder mehrere solche Personen zugleich ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(3) Wer die Tat (Abs. 1 und 2) als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist auch zu bestrafen, wer durch Einschüchterung eine Person davon abhält, die Prostitution aufzugeben.
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